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   FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00   

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https://dejure.org/2001,19534
FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00 (https://dejure.org/2001,19534)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - II 288/00 (https://dejure.org/2001,19534)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - II 288/00 (https://dejure.org/2001,19534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 2 Satz 2a
    Voraussetzungen einer steuerschädlichen Investitionsfinanzierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer steuerschädlichen Investitionsfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78

    Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert

    Auszug aus FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00
    aa) Unter dem Geschäftswert ist der Mehrwert zu verstehen, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BStBl II 1994, 224 und vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270 , BStBl II 1982, 650 ).

    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, auf Grund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile, z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw., höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 21/75, BFHE 127, 180 , BStBl II 1979, 369 ; BFHE 136, 270 , BStBl II 1982, 650 ).

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Auszug aus FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00
    aa) Unter dem Geschäftswert ist der Mehrwert zu verstehen, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BStBl II 1994, 224 und vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270 , BStBl II 1982, 650 ).

    Die Aktivierung eines Geschäftswertes setzt den Erwerb eines lebenden Unternehmens im Ganzen voraus (BFH in BStBl II 1994, 224 ).

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00
    Mietereinbauten können beim Mieter zu einem selbständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn es sich um Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteile handelt, oder wenn die Einbauten in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem vom Mieter unterhaltenen Betrieb stehen oder wenn es sich um wirtschaftliches Eigentum des Mieters handelt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333 , BStBl II 1994, 164 , m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1979 - IV R 21/75

    Anschaffungskosten - Erwerb eines Unternehmens - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00
    Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, auf Grund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile, z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw., höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 IV R 21/75, BFHE 127, 180 , BStBl II 1979, 369 ; BFHE 136, 270 , BStBl II 1982, 650 ).
  • BFH, 18.07.1972 - VIII R 16/68

    Geschäftswert - Erwerber eines Betriebs - Zeitpunkt des Ansatzes - Entgelt -

    Auszug aus FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00
    Ein Geschäftswert darf erst angesetzt werden, wenn das gezahlte Entgelt nicht als Anschaffungskosten für sonstige erworbene Wirtschaftsgüter auszuweisen ist (BFH-Urteil vom 18. Juli 1972 VIII R 16/68, BStBl II 1972, 884 ).
  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

    Auszug aus FG Hamburg, 31.05.2001 - II 288/00
    Entscheidend ist für die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO , dass der Kläger durch den angefochtenen Verwaltungsakt inhaltlich unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (BFH-Urteil vom 27. Juli 1983 II R 21/83, BFHE 138, 531 , BStBl II 1983, 645 ; Tipke / Kruse, AO , FGO , Kommentar, 16. Aufl. Rz. 54 zu § 40 FGO ).
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